Einlagensicherung beim Tagesgeld

Im Zuge der Bankenkrise in den USA und der Landesbankenaffäre im Jahr 2008 in Deutschland rückt das Thema Einlagensicherung wieder in den Vordergrund.

Die Einlagensicherung greift nur bei Insolvenz der Bank, bei der das Geld des Privatkunden angelegt wurde.

Die Einlagensicherung wurde EU weit mit einer EG-Richtlinie geregelt. Demnach beträgt die Einlagensicherung 90% des Anlagebetrages, höchstens jedoch € 20.000. Die bedeutet bei einer Anlage von € 40.000, dass lediglich € 20.000 als Einlage gesichert sind. Bei einer Anlage von € 20.000 greifen die 90%, so dass der Kunde nur mit € 18.000 gesicherter Einlage rechnen kann. In Deutschland gibt es eine freiwillige Verpflichtung der Banken, die Kundeneinlagen zu sichern. Dieser sogenannte Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken garantiert jedem Nicht-Banken-Kunden (also Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Hand) das Guthaben bis zur Höhe von 30% des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank gemäß letztem veröffentlichten Jahresabschlusses. Die Einlagensicherung fällt je nach Eigenkapitalstärke der Bank unterschiedlich aus. Bevor ein Konto bei einer Bank als Neukunde eröffnet wird, ist es ratsam, sich über die Höhe der Einlagensicherung bei dieser Bank zu informieren. Auf der Internetseite des Bundesverbands Deutscher Banken kann sich jeder entsprechend informieren. Zusätzlich gibt es für die Sparkassen den sogenannten Stützungsfond. Dieser Stützungsfond wird aus einer regionalen Umlage in Höhe von 0,3% der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken“ gebildet. Diese regionalen Stützungsfonds gewähren den Sparkassen bei Illiquidität und Überschuldung Zuschüsse oder Darlehen. Reichen die regionalen Stützungsfonds nicht aus, kommt die Sicherungsreserve der Landesbank zum Einsatz und alle regionalen Stützungsfonds müssen einen überregionalen Ausgleich vornehmen. Versagen alle diese Sicherungen bei einer drohenden Insolvenz der Sparkassen, müssen die öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften als Gewährträger eintreten. Bei den Sparkassen sind dies die Stadt, Gemeinde oder Landkreis, bei den Landesbanken das jeweilige Bundesland.

Experten gehen davon aus, dass ein Großteil der privaten Kundeneinlagen in Deutschland faktisch vollständig gesichert sind. Allerdings ist der Fall eines kompletten Zusammenbruchs des deutschen Bankensystems bislang noch nicht eingetreten. Vereinzelte Insolvenzen kleiner Privatbanken konnten bisher aufgefangen werden.